Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aura Pension "Brockenblick" Wernigerode
§ 1 Geltungsbereich
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) sind Bestandteil des Einmietvertrages, welche der Gast mit der Aura-Pension „Brockenblick“ in Wernigerode abschließt. Dazu gehören ebenfalls alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Aura Pension.
- Der Einmiet- bzw. Dienstleistungsvertrag kann mündlich, telefonisch, per Fax oder schriftlich bestellt werden. Der Einmiet- bzw. Dienstleistungsvertrag kommt zwischen den Vertragspartnern verbindlich zustande, wenn
- dieser von der Aura Pension „Brockenblick“ Wernigerode schriftlich bestätigt wurde und soweit eine Anzahlung vereinbart wurde,
- diese Anzahlung innerhalb der Zahlungsfrist von dem Auftraggeber/ Gast geleistet wurde.
- Änderungen oder Ergänzungen des Einmiet- bzw. Dienstleistungsvertrages sind nur dann gültig, wenn diese von der Aura-Pension schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Zahlungsbedingungen
- Der jeweilige Rechnungsbetrag ist am Tag der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann entweder in bar oder mit handelsüblicher EC -Karte erfolgen.
- Soweit die Aura Pension eine individuelle Zahlungsvereinbarung mit Übersendung der Rechnung vereinbart hat, gelten diese Zahlungsbedingungen.
- Die Aura Pension kann eine Anzahlung in Höhe von 10 - 20 % des jeweiligen Buchungswertes verlangen und mit dem Gast vereinbaren. Bis zu welchem Termin diese Anzahlung zu leisten ist, steht üblicherweise in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
§ 3 Preise
Die jeweiligen Preise entnehmen Sie der Preisliste mit dem zuletzt genannten Ausstellungsdatum. Soweit für einzelne Leistungen oder Personen, Preisermäßigungen gewährt werden, stehen diese entweder auf den jeweils gültigen Preislisten oder in der Buchungsbestätigung der Aura Pension.
§ 4 Stornobedingungen
- Soweit fest gebuchte Leistungen der Aura Pension nicht in Anspruch genommen wurden, hat die Aura Pension das Recht, diese Leistungen in Rechnung zu stellen, soweit diese Leistungen nicht anderweitig zu verkaufen sind.
Dem Auftraggeber/Gast steht der Nachweis frei, dass durch die nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Aura Pension kein Schaden entstanden ist bzw. der entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Schadensersatzleistung.
- Storniert der Auftraggeber/Gast fest gebuchte Leistungen - oder auch Teile davon - so hat die Aura Pension das Recht, diese stornierten Leistungen wie folgt abzurechnen:
Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei
Stornierung bis 21 Tage vor Anreise 25%
Stornierung bis 10 Tage vor Anreise 50%
bzw. Nichtanreise des jeweiligen Buchungswertes.
- Soweit Frühabreisen bzw. vorzeitige Abreisen erfolgen und der dadurch entfallende Umsatz nicht durch anderweitige Belegung ausgeglichen wird, kann die Aura Pension bis zu 75% des entfallenden Umsatzes in Rechnung stellen.
- Um Stornokosten nach Abs. 1. und 2. der Stornobedingungen zu vermeiden, empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
- Die Aura Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Einmietvertrag zurückzutreten, wenn
- höhere Gewalt oder andere, von der Aura Pension nicht zu vertretenden Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- unter irreführenden oder falschen Angaben wesentliche Tatsachen, z.B. in der Person des Auftraggebers oder des Zwecks der gebuchten Leistungen, verschwiegen werden,
- die Aura Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses gefährden, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hauses zu-zurechnen ist.
§ 5 Haftung
- Eine Haftung der Aura Pension beschränkt sich in jedem Fall auf die schuldhafte Nichterfüllung der eigenen Vertragspflichten.
- Die Aura Pension übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Auftraggebers nur dann die Haftung, wenn durch Mitarbeiter der Aura Pension ein Schaden entstanden ist. Im Übrigen haftet die Aura Pension entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Aura Pension übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum seiner Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen, oder Besichtigungen außerhalb des Vertragsgrundstückes entstanden sind.
Soweit der Gast an Ausflügen oder sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss er eigenverantwortlich entscheiden, ob er aus gesundheitlichen Gründen darauf verzichten muss. Die Aura Pension übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen sportlicher Aktivitäten des Gastes auftreten bzw. eintreten können.
- Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B.: Bustransport, Veranstaltungen, Verpflegung außer Haus usw.) übernimmt die Aura Pension keine Haftung.
- Die Haftungsansprüche des Auftraggebers/Gastes erlöschen, wenn dieser nicht unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis über Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Aura Pension (gemäß § 703 BGB) Anzeige erstattet.
- Soweit dem Vertragspartner/Gast ein Stellplatz in der Garage oder dem hauseigenen Parkplatz - auch gegen Entgelt- zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden kommen oder Beschädigung von auf dem Vertragsgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge übernimmt die Aura Pension keine Haftung.
- Verursacht der Vertragspartner/Gast, der oder die von ihm mit-gebrachten Tiere oder dessen Blindenführhund einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Aura Pension „Brockenblick“ in Wernigerode oder wird der Aura Pension anderweitig ein Schaden durch den Vertragspartner/Gast zugefügt, haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung uneingeschränkt auf. Der Vertragspartner/ Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend mitzuteilen.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Aura Pension „Brockenblick“ in Wernigerode mit dem zuständigen Amtsgericht in Wernigerode.
- Änderungen oder Ergänzungen von Einmiet- und Dienstleistungsverträgen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner/Gast sind un-wirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wernigerode, den 01. November 2006